Der kommunale Wohnungsbau in Olching braucht neue Impulse und neue Initiativen, damit die städtischen Wohnungen erhalten und der Bestand erweitert werden kann. Um diese große Aufgabe auf den Weg zu bringen, sind zunächst vertiefte Bestandsaufnahmen, konzeptionelle Planungen, aber auch der Beginn konkreter Renovierungsmaßnahmen erforderlich.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Fraktion im Stadtrat Olching nachfolgende Anträge zur künftigen Wohnungspolitik der Stadt Olching.
Hier die vollständigen Texte:
Der Stadtrat möge beschließen:
Wohnungsbestand renovieren / sanieren
Die Stadt Olching vertieft die städt. Wohnungsbaustudie aus dem Jahr 2015 und ermittelt je Objekt die konkreten Sanierungs- / Renovierungserfordernisse für Bauten und Gebäudetechnik bzw. Energieeffizienz unter
Dazu sind vertiefte Bestandsaufnahmen je Objekt vorzunehmen, die der Stadt Entscheidungsgrundlagen an die Hand geben, welche jeweiligen Maßnahmen zu welchen Kosten und Nutzen (ROI-Return on Invest-Betrachtung) erforderlich und sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge diese fachlich abzuwickeln wären. Dabei sind der Stand der Technik, die Energieeinsparverordnung (EnEv) sowie Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die Stadt wird daraus ein Renovierungs- / Sanierungskonzept für ihren gesamten Wohnungsbestand erstellen und für die Jahre 2016 ff jährlich regelmäßig HH-Mittel einstellen, um binnen mindestens 4 Jahren den städtischen Wohnungsbestand hin zu aktuellen Wohnungsstandards für „preiswerten Mietwohnraum“ zu entwickeln. Erforderliche Mietpreisanpassungen nach erfolgten Verbesserungen sind zu kalkulieren und in die ROI-Berechnungen einzubeziehen.
Im Haushalt sind
a) in den EP 61500 für die Objektanalysen je 35.000 € (= je Einzelgebäudetyp bzw. gleichartige Bautengruppen ca. 7.500 €) in den Verwaltungshaushalt 2016 sowie in die Finanzplanung 2017 einzustellen
b) für die noch zu definierenden Renovierungs- / Sanierungsmaßnahmen der städtischen Objekte die bis zum Abschluss des HH-Jahres 2015 aufgelaufenen Mittel der Sonderrücklage „Wohnungsbauten Olching“ in den Vermögenshaushalt EP 8 für 2016 einzustellen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Baugrund-Entwicklung nach dem Konzept „SoBoN-Olching Soziale BodenNutzung in Olching“
Die Stadt Olching führt, aufbauend auf den langjährigen positiven Erfahrungen der Landeshauptstadt München, das sogenannte Münchner Modell SoBoN – Soziale BodenNutzung als Handlungsmaxime für die künftige Flächenentwicklung ein. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu binnen 6 Monaten ein Konzept zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Für externe Expertise werden dazu 2.000 € in den Verwaltungshaushalt EP 6 eingestellt.
Der Stadtrat möge beschließen:
Dokumentation der städtischen Grundstücke und Bewertung der wohnungswirtschaftlichen Möglichkeiten auf diesen Grundstücken
Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage eines Konzeptes zur Schaffung „bezahlbaren Mietwohnraums“ alle derzeit vorhandenen, für den Wohnungsbau geeigneten städtischen Grundstücke zügig
Die Aufstellung soll darstellen:
a) die inneren Verdichtungsmöglichkeiten, auch bereits bebauter Grundstücke,
b) die städteplanerischen Entwicklungsmöglichkeiten, auch im Hinblick auf die Stadtteile
c) die Bereitstellung von Kapital durch die Stadt oder von dieser auszuwählenden Fachunternehmen der Sozialen Wohnungswirtschaft.
Dabei sind folgende Aspekte aufzuzeigen:
Der Stadtrat möge beschließen:
Kooperationen auf dem Wohnungsbausektor anstreben
Der Stadtrat begrüßt die Gespräche des 1. Bürgermeisters mit den Städten Fürstenfeldbruck, Puchheim und der Gemeinde Gröbenzell zur Klärung gemeinsamer, überörtlicher Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der kommunalen Wohnungswirtschaft, damit mehr „bezahlbarer Mietwohnraum" in der Region angeboten werden kann. Zur Unterstützung dieser Bestrebungen wird die Verwaltung beauftragt, mit Unternehmen der Sozialen Wohnungswirtschaft / Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Gespräche aufzunehmen, um deren Mitwirkungsmöglichkeiten und Mitwirkungsbereitschaft abzuklären.
Dem Stadtrat sind Berichte zu den jeweiligen Ergebnissen und gegebenenfalls Entscheidungs-vorlagen möglichst bis zum Mai 2016 vorzulegen.